7. October 2026

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Das große Förder-Dossier 2026

Das große Förder-Dossier 2026

Förderprogramme für Start-ups in Deutschland und allen 16 Bundesländern

Stand: 3. Oktober 2026

Deutschland verfügt über eine außergewöhnlich breite Förderlandschaft für Unternehmensgründungen. Für Gründer ist allerdings entscheidend zu verstehen, dass „Förderung“ nicht automatisch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bedeutet.

Grundsätzlich existieren fünf besonders wichtige Förderformen:

Zuschüsse: Geld, das bei ordnungsgemäßer Verwendung normalerweise nicht zurückgezahlt werden muss.

Stipendien: Vor allem in der Pre-Seed-Phase zur Finanzierung des Lebensunterhalts von Gründerinnen und Gründern.

Förderdarlehen: Kredite mit vergünstigten Konditionen, längeren Laufzeiten, tilgungsfreien Anfangsjahren oder staatlicher Risikoübernahme.

Bürgschaften: Staatliche beziehungsweise öffentliche Bürgschaftsbanken übernehmen einen Teil des Kreditausfallrisikos und erleichtern damit den Zugang zu Bankfinanzierungen.

Beteiligungskapital: Öffentliche oder öffentlich unterstützte Venture-Capital-Fonds investieren Eigenkapital beziehungsweise eigenkapitalähnliches Kapital in das Unternehmen. Dieses Geld muss nicht wie ein klassischer Kredit zurückgezahlt werden – dafür erhält der Investor Unternehmensanteile beziehungsweise wirtschaftliche Beteiligungsrechte.

Für Start-ups kann gerade die Kombination verschiedener Instrumente interessant sein.

I. Bundesweite Förderprogramme

EXIST-Gründungsstipendium

Eines der wichtigsten Programme für wissenschafts- und technologieorientierte Gründungen in Deutschland.

Gefördert werden Studierende, Hochschulabsolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung heraus ein innovatives Unternehmen entwickeln.

Die Förderung läuft grundsätzlich zwölf Monate.

Promovierte Gründer können monatlich 3.000 Euro erhalten, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit Berufsabschluss 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro.

Hinzu kommen gegebenenfalls 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat.

Teams können zusätzlich bis zu 30.000 Euro für Sachmittel erhalten. Für Einzelgründungen sind bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Hinzu kommt ein Coachingbudget von 5.000 Euro.

Besonders wichtig: Der Antrag läuft nicht einfach direkt über den Gründer. Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung spielen beim EXIST-Verfahren eine zentrale Rolle.

Geeignet für: wissenschaftliche, technologische und wissensbasierte Start-ups in der Pre-Seed-Phase.

Programm:
https://exist.de/programm/gruendungsstipendium/

EXIST-Forschungstransfer

Für besonders forschungsintensive Ausgründungen reicht das normale EXIST-Gründungsstipendium häufig nicht aus.

EXIST-Forschungstransfer richtet sich deshalb insbesondere an technisch anspruchsvolle Gründungsvorhaben aus der Wissenschaft, bei denen noch erhebliche Entwicklungsarbeiten notwendig sind.

Interessant ist das Programm beispielsweise für DeepTech, Biotechnologie, MedTech, neue Materialien, industrielle Technologien oder komplexe Hardware.

Programm:
https://exist.de/

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW gehört zu den wichtigsten bundesweiten Finanzierungsinstrumenten für klassische Gründungen und junge Unternehmen.

Finanziert werden können bis zu 200.000 Euro.

Davon können bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel eingesetzt werden.

Finanzierbar sind beispielsweise Maschinen, Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Warenlager, Mieten, Personal und weitere betriebliche Kosten.

Eigenkapital ist nicht zwingend erforderlich.

Besonders wichtig für Gründer mit wenigen Sicherheiten: Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos der finanzierenden Bank.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gründer nur 20 Prozent zurückzahlen müsste. Der Kredit muss vollständig zurückgezahlt werden. Die Risikoübernahme erleichtert lediglich der Hausbank die Kreditentscheidung.

Beantragt wird der Kredit grundsätzlich über eine Bank oder Sparkasse.

Programm:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolgen/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Startgeld-(067)/

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen möchte, sollte den Gründungszuschuss prüfen.

Die Förderung dient insbesondere der Sicherung des Lebensunterhalts während der Startphase.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens nachgewiesen wird.

Wichtig: Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Ein formaler Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht automatisch.

Programm:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/existenzgruendung-gruendungszuschuss

Einstiegsgeld über das Jobcenter

Auch Empfänger von Bürgergeld können beim Aufbau einer hauptberuflichen Selbstständigkeit unterstützt werden.

Hier kommt insbesondere das Einstiegsgeld in Betracht. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen für notwendige Sachgüter möglich sein.

Auch hierbei sollte unbedingt vor der Gründung beziehungsweise vor relevanten Ausgaben mit dem Jobcenter gesprochen werden.

High-Tech Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds ist keine klassische Zuschussförderung, sondern einer der wichtigsten deutschen Venture-Capital-Investoren für Technologie-Start-ups.

Interessant ist er insbesondere für Unternehmen aus Bereichen wie Software, KI, DeepTech, Industrial Tech, ClimateTech, Chemie, Life Sciences und Digital Health.

Der HTGF investiert typischerweise früh in junge Technologieunternehmen. In der aktuellen Plattformstruktur können erste Investments typischerweise im Bereich von rund einer bis drei Millionen Euro liegen.

Für ein Start-up bedeutet das: Kapital gegen Beteiligung – keine staatliche Geldschenkung.

Programm:
https://www.htgf.de/

II. Baden-Württemberg

Baden-Württemberg besitzt eine besonders umfangreiche Förderlandschaft für technologieorientierte Gründungen.

Start-up BW Pre-Seed

Eines der interessantesten Frühphasenprogramme des Landes.

Es richtet sich an innovative Start-ups, die sich noch in einer sehr frühen Unternehmensphase befinden und deshalb häufig noch keinen klassischen VC-Investor gewinnen können.

Neben Kapital erhalten die Unternehmen Unterstützung durch akkreditierte Start-up-BW-Pre-Seed-Partner.

Programm:
https://www.startupbw.de/finanzierung/beteiligungsfinanzierung/start-up-bw-pre-seed

Startfinanzierung 80

Die L-Bank unterstützt Gründer und junge Unternehmen mit Förderdarlehen.

Besonders interessant ist die Kombination mit einer 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

Seit Dezember 2025 beträgt der maximale Kreditbetrag 200.000 Euro je Unternehmer. Bei Teamgründungen kann sich der maximal mögliche Betrag entsprechend erhöhen.

Programm:
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html

Invest BW

Invest BW gehört zu den großen Innovationsförderprogrammen des Landes.

Bei Innovations- und Technologievorhaben sind Zuschüsse von 20.000 bis 650.000 Euro bei Einzelvorhaben beziehungsweise bis zu 1,3 Millionen Euro bei Verbundprojekten möglich.

Für kleine Unternehmen beträgt die Förderquote grundsätzlich bis zu 45 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent.

Für innovative Start-ups kann Invest BW deshalb bei größeren Entwicklungsprojekten außerordentlich interessant sein.

Programm:
https://invest-bw.de/

III. Bayern

Seedfonds Bayern

Bayern Kapital gehört zu den wichtigsten öffentlichen Venture-Capital-Akteuren Deutschlands.

Der Seedfonds Bayern richtet sich an junge bayerische Technologieunternehmen am Beginn ihrer Produktentwicklung.

Unternehmen dürfen für dieses Instrument grundsätzlich höchstens 24 Monate alt sein.

Die Ticketgröße kann bis zu 750.000 Euro betragen.

Programm:
https://bayernkapital.de/fuer-gruender/early-stage/

Bayern Kapital Innovationsfonds

Für Unternehmen, die über die eigentliche Seedphase hinaus sind, verfügt Bayern Kapital über weitere Beteiligungsinstrumente.

Damit können technologieorientierte Start-ups auch in späteren Entwicklungsphasen begleitet werden.

Programm:
https://bayernkapital.de/

LfA-Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Die LfA Förderbank Bayern bietet zinsgünstige Finanzierungen für Gründungen, junge Unternehmen, Unternehmensübernahmen, Investitionen und Betriebsmittel.

Programm:
https://www.lfa.de/website/de/foerderangebote/gruendung-wachstum/

FLÜGGE

FLÜGGE unterstützt den Übergang aus der Wissenschaft in eine Unternehmensgründung und ist insbesondere für innovative Hochschulausgründungen interessant.

Programm:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/technologiefoerderung/

IV. Berlin

Berlin besitzt eine der umfangreichsten Startup-Förderlandschaften Deutschlands.

GründungsBONUS Plus

Aktuell können wieder Anträge gestellt werden.

Gefördert werden insbesondere innovative beziehungsweise besonders nachhaltige junge Unternehmen.

Das Unternehmen darf bei Antragstellung grundsätzlich maximal 18 Monate alt sein.

Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Gründungskosten bis maximal 50.000 Euro.

Förderfähig können unter anderem Material, Investitionen, Betriebsausgaben, Personal, Beratung, IT-Entwicklung und Patentanmeldungen sein.

Programm:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gruendungsbonus-plus.html

Pro FIT – Frühphasenfinanzierung

Für technologisch hochinnovative Berliner Gründungen.

Die IBB kombiniert hierbei Zuschüsse und Darlehen.

Für Anlaufkosten können bis zu 500.000 Euro bereitgestellt werden.

Besonders interessant: Nach Angaben der IBB sind dafür keine klassischen Banksicherheiten erforderlich.

Programmübersicht:
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/foerderprogramme-a-z/foerderprogramme-a-z.html

Berlin Start

Förderdarlehen für Existenzgründer und Unternehmen bis sieben Jahre nach Gründung.

Möglich sind Finanzierungen bis zu 1,5 Millionen Euro.

Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg kann bis zu 70 Prozent abdecken.

Programm:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-start.html

V. Brandenburg

Brandenburg-Kredit Mikro

Für Gründer und junge Unternehmen.

Finanzierungen reichen von 2.000 bis 25.000 Euro.

Das Programm eignet sich insbesondere für kleinere Investitionen und Betriebsmittel.

Brandenburg GO

Zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit Bürgschaft.

Für junge Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre können 25.000 bis 250.000 Euro finanziert werden.

Brandenburg-Kredit Gründung

Finanzierung für Gründung, Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Unternehmensübernahmen und Beteiligungen.

Bis zu drei Millionen Euro je Vorhaben sind grundsätzlich möglich.

Frühphasenfinanzierung

Für technologieorientierte kleine Unternehmen in der Seed- und Startup-Phase.

Über Brandenburg Kapital können offene Beteiligungen und beteiligungsähnliche Investments eingesetzt werden.

Das Volumen kann bis zu 1,5 Millionen Euro erreichen.

Brandenburgischer Innovationsgutschein

Interessant für Forschung, Entwicklung, Digitalisierung und Technologietransfer.

Beim BIG-FuE sind beispielsweise Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

Programmübersicht:
https://www.ilb.de/de/existenzgruendung/

VI. Bremen

Startup Förderung Bremen

Ein besonders interessantes Instrument für innovative junge Unternehmen.

Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind und bestimmte Schlüsseltechnologien beziehungsweise Innovationsfelder adressieren, können für die Entwicklung eines Prototyps Zuschüsse von bis zu 150.000 Euro erhalten.

Starthaus Mikrodarlehen

Für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen.

Finanzierungen können bis zu 125.000 Euro reichen.

Beteiligungskapital

Die BAB beziehungsweise das Bremer Förderökosystem stellt für innovative und wachstumsorientierte Unternehmen außerdem Beteiligungskapital bereit.

ERP-Bremer Förderkredit KMU

Für Investitionsfinanzierungen von Gründern und KMU.

Programmübersicht:
https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung

VII. Hamburg

Hamburg verfügt über besonders interessante direkte Startup-Zuschüsse.

InnoFounder

InnoFounder richtet sich insbesondere an innovative Hamburger Start-ups mit Schwerpunkt auf digitalen Geschäftsmodellen.

Gefördert werden Gründer in der Vorgründungs- beziehungsweise frühen Gründungsphase. Das Programm dient unter anderem der Finanzierung des Lebensunterhalts und gründungsbezogener Kosten.

Programm:
https://innovationsstarter.com/innofounder/

InnoRampUp

Für technologisch innovative beziehungsweise DeepTech-orientierte Hamburger Start-ups.

Es sind Zuschüsse von bis zu 150.000 Euro möglich.

Die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erreichen.

Grundsätzlich richtet sich das Programm an Start-ups, die jünger als zwei Jahre sind und ihren Sitz in Hamburg haben.

Programm:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/innorampup

VIII. Hessen

HessenFonds Kleindarlehen

Direktdarlehen der WIBank zwischen 35.000 und 300.000 Euro.

Die Laufzeiten können fünf, sieben oder zehn Jahre betragen.

Je nach Voraussetzungen ist eine Zinsvergünstigung von bis zu zwei Prozentpunkten jährlich möglich.

HessenFonds GuW

Förderkredite für Unternehmen beziehungsweise Gründung und Wachstum.

HessenFonds Innovationskredit

Für innovative Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 Euro und zehn Millionen Euro möglich.

Die Hausbank trägt dabei nur einen Teil des Risikos; eine 70-prozentige Haftungsfreistellung kann den Zugang zu Finanzierung erheblich erleichtern.

Programmübersicht:
https://www.wibank.de/wibank/gruender-unternehmen

Technologiefonds Hessen

Der TFH IV richtet sich mit offenen Kapitalbeteiligungen an innovative und technologieorientierte Start-ups und Unternehmen.

Er begleitet Unternehmen von der Seed- bis zur Series-A-Phase.

Hessen Kapital

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten bestehen über Hessen Kapital sowie spezielle Wachstums- und Innovationsinstrumente.

Beteiligungsprogramme:
https://www.wibank.de/wibank/beteiligungen

Distr@l

Für digitale Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Wichtig: Distr@l weist ausdrücklich darauf hin, dass die eigentliche Gründungs- beziehungsweise Early-Seed-Phase nicht gefördert wird.

Für bereits weiter entwickelte Start-ups mit anspruchsvollen Digitalprojekten kann das Programm dagegen interessant sein.

Programm:
https://digitales.hessen.de/Foerderprogramme/Distrl/

IX. Mecklenburg-Vorpommern

Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern

Das Land unterstützt innovative Gründungsvorhaben insbesondere aus Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft.

Das Stipendium kann bis zu 18 Monate laufen und dient der Sicherung des Lebensunterhalts.

Inzwischen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Elternzeit berücksichtigt werden.

Programm:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/unternehmensgruendungen/gruendungsstipendium/

GENIUS Venture Capital

Für technologieorientierte Gründer und junge innovative Unternehmen.

GENIUS investiert grundsätzlich gemeinsam mit privaten Investoren.

Einschließlich Anschlussfinanzierungen können Beteiligungen bis zu 1,5 Millionen Euro erreichen.

Voraussetzung ist grundsätzlich ein Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Programm:
https://www.genius-vc.de/

X. Niedersachsen

Gründungsstipendium Niedersachsen

Eines der attraktivsten direkten Pre-Seed-Instrumente des Landes.

Innovative, digitale oder wissensorientierte Gründungsvorhaben können unterstützt werden.

Der Zuschuss beträgt bis zu 2.200 Euro monatlich.

Programm:
https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Gründungsstipendium.html

NSeed

NSeed stellt Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen in der Seed- und ersten Wachstumsphase bereit.

Möglich sind stille und offene Beteiligungen.

Programm:
https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NSeed.html

MikroSTARTer Niedersachsen

Interessant für kleinere Gründungen und Unternehmensnachfolgen.

Bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs können innerhalb der jeweiligen Programmgrenzen finanziert werden. Eine bankübliche Besicherung ist nicht erforderlich.

Programm:
https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/MikroSTARTer-Niedersachsen.html

XI. Nordrhein-Westfalen

Gründungsstipendium.NRW

Das Gründungsstipendium gehört zu den bekanntesten Startup-Programmen Deutschlands.

Die aktuelle Programmgrundlage läuft bis Ende 2027.

Wichtig: Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregistereintragung gestellt werden.

Die Bewerbung erfolgt über zertifizierte Gründungsnetzwerke.

Programm:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15916/gruendungsstipendiumnrw.html

NRW.SeedCap

Für innovative und wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften.

Die NRW.BANK ergänzt das Investment eines Business Angels beziehungsweise privaten Seed-Investors grundsätzlich zu gleichen Bedingungen.

Offene Beteiligungen liegen typischerweise zwischen 100.000 und 500.000 Euro; bei bestimmten Klima- und Umwelttechnologieunternehmen sind höhere Beträge möglich.

Programm:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15802/nrwseedcap.html

NRW.SeedCon

Wandeldarlehen bis 200.000 Euro für innovative Unternehmen in der Frühphase.

NRW.Venture

Für Start-ups, die bereits weiter entwickelt sind.

Das erste Investment kann bis zu fünf Millionen Euro betragen. Über mehrere Finanzierungsrunden sind Beteiligungen beziehungsweise Wandeldarlehen von insgesamt bis zu 15 Millionen Euro möglich.

Ein privater Co-Investor ist erforderlich.

Programm:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15261/nrwventure.html

Startup-Förderübersicht:
https://www.nrwbank.de/de/gruender/

XII. Rheinland-Pfalz

Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz

Wichtiger aktueller Hinweis:

Die Antragsrunde 2026 ist bereits beendet.

Ein neuer Förderaufruf ist für 2027 angekündigt; Informationen sollen ab Dezember 2026 veröffentlicht werden.

Das Programm sollte deshalb derzeit nicht in eine kurzfristige Finanzierungsplanung eingerechnet werden.

Information:
https://gruenden.rlp.de/start-in-rlp

Innovationsfonds Rheinland-Pfalz

Aktuell wesentlich interessanter für innovative Start-ups ist das Beteiligungsangebot der ISB.

In einer ersten Finanzierungsrunde können grundsätzlich bis zu 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung kann direkte und typisch stille Beteiligungen kombinieren.

Adressiert werden insbesondere junge innovative Technologieunternehmen.

Programm:
https://isb.rlp.de/foerderung/300.html

Wachstumsfonds Rheinland-Pfalz

Für Start-ups in der Wachstums- beziehungsweise Scale-up-Phase.

Kapital kann unter anderem für Produktentwicklung, Markteinführung, neue Märkte und neue Geschäftsfelder eingesetzt werden.

ISB Mittelstandskredit

Auch Gründer können das Programm nutzen.

Investitionsfinanzierungen sind bis fünf Millionen Euro und Betriebsmittelfinanzierungen bis zwei Millionen Euro möglich.

Programm:
https://isb.rlp.de/foerderung/665-667.html

XIII. Saarland

Startkapitalprogramm

Das Saarland stellt über die SIKB ein spezielles Startkapitalprogramm für Existenzgründer bereit.

Es soll insbesondere Gründungen ermöglichen, bei denen klassische Sicherheiten fehlen.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland

Zinsgünstige Finanzierung für betriebliche Investitionen von KMU.

EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland

Nachrangkapital kann die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis eines Unternehmens verbessern und damit weitere Finanzierungen erleichtern.

EFRE-Beteiligungsfonds Saarland

Beteiligungskapital für junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen und Start-ups.

Wagniskapital

Zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten bestehen über die saarländische Wagnisfinanzierung.

Programmübersicht:
https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/finanzierungsprogramme

SIKB-Gründungsprogramme:
https://www.sikb.de/existenzgruendung_existenzgruendung

XIV. Sachsen

Technologiegründungsstipendium

Eines der wichtigsten Programme für wissenschaftsbasierte Gründungen im Freistaat.

Das Programm richtet sich insbesondere an innovative Gründungen aus Wissenschaft und Forschung.

Der Antrag muss über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

Ganz wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Programm:
https://sab.sachsen.de/esf-plus-förderung-von-technologiegründungsstipendien

InnoStartBonus

Das Programm unterstützt innovative Gründer ein Jahr lang.

Die Förderung beträgt 1.050 Euro pro Monat.

Für jedes unterhaltspflichtige Kind kommen 150 Euro monatlich hinzu.

Wichtig zum Stand Oktober 2026: Die Bewerbungsfrist des 16. Calls endete bereits am 15. September. Die ausgewählten Finalisten befinden sich im Oktober in den Pitch- und Auswahlverfahren.

Information und künftige Calls:
https://www.futuresax.de/gruenden/innostartbonus/

Technologiegründerfonds Sachsen – TGFS

Der TGFS gehört zu den wichtigsten öffentlichen Venture-Capital-Investoren des Freistaates.

Er investiert in wissensbasierte und technologieorientierte sächsische Start-ups und begleitet Unternehmen in Seed- und Startup-Phasen.

Programm:
https://www.tgfs.de/

XV. Sachsen-Anhalt

ego.-START

Ein ausgesprochen interessantes Programm für Gründer.

Gefördert werden Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Für Coaching können bis zu 5.400 Euro bereitgestellt werden.

Bei hochinnovativen Vorhaben kann ein Gründerstipendium von 2.000 Euro monatlich für maximal 18 Monate gewährt werden.

Programm:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/gruenden/ego-start

IB-Gründungsdarlehen

Für Gründer, Freiberufler und KMU bis fünf Jahre nach Gründung.

Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel und Auftragsvorfinanzierungen.

Der Kredit kann zwischen 10.000 und 500.000 Euro liegen.

Laufzeiten bis zu 15 Jahren sind möglich, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei.

Programm:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/gruenden/ib-gruendungsdarlehen-2021-2027

XVI. Schleswig-Holstein

Gründungsstipendium Schleswig-Holstein

Für innovative technologie-, wissensorientierte oder nachhaltige Gründungsideen.

Die Förderung kann bis zu zwölf Monate laufen.

Aktuell können bis zu 2.200 Euro monatlich je förderfähiger Person gewährt werden.

Neben dem Geld gehört Mentoring zum Programm.

Programm:
https://wtsh.de/de/how-to-achieve-gruendungsstipendium

Seed Bonus

Schleswig-Holstein bietet über den startuphub.SH weitere Finanzierungsunterstützung für innovative Start-ups.

Programmübersicht:
https://wtsh.de/de/startup-foerderung

IB.SH Mikrokredit

Für Gründungen und Unternehmen bis fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Darlehenshöhe: 3.000 bis 35.000 Euro.

Die Laufzeit beträgt sieben Jahre, wobei zwölf Monate tilgungsfrei sein können.

Programm:
https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

Förderübersicht des Landes:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/existenzgruendung/FinanzierungFoerderung/foerdermoeglichkeiten

XVII. Thüringen

Thüringer Mikrodarlehen

Für Existenzgründer, junge Unternehmen und Freiberufler.

Nach der aktuellen Richtlinie können betriebsbezogene Investitionen und Betriebsmittel bis zu 35.000 Euro finanziert werden.

Junge Unternehmen können grundsätzlich bis acht Jahre nach Geschäftsaufnahme antragsberechtigt sein.

Wichtig: Das Vorhaben darf bei der Kreditentscheidung der Thüringer Aufbaubank noch nicht begonnen worden sein.

Programmübersicht:
https://www.aufbaubank.de/

Thüringen-Dynamik

Förderdarlehen für Existenzgründer und KMU zur langfristigen Finanzierung betrieblicher Investitionen.

Das Instrument eignet sich eher für klassische Investitionsfinanzierung als zur Finanzierung des privaten Lebensunterhalts eines Gründers.

Programm:
https://www.aufbaubank.de/

bm|t Beteiligungsmanagement Thüringen

Für innovative Start-ups ist die bm|t besonders wichtig.

Sie verwaltet mehrere Beteiligungsfonds mit einem Gesamtvolumen von mehreren hundert Millionen Euro und kann Unternehmen von der Gründungs- bis in die Wachstumsphase begleiten.

Für technologieorientierte Start-ups kann Beteiligungskapital häufig wesentlich geeigneter sein als ein klassisches Bankdarlehen.

Programm:
https://www.bm-t.de/

Welche Förderung passt zu welcher Startup-Phase?

Idee / Pre-Seed

In dieser Phase sind Stipendien besonders attraktiv.

Interessant sind vor allem EXIST-Gründungsstipendium, Gründungsstipendium Niedersachsen, Gründungsstipendium Schleswig-Holstein, Technologiegründungsstipendium Sachsen, ego.-START Sachsen-Anhalt, Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern und – bei geöffnetem Call – entsprechende Landesprogramme wie der InnoStartBonus.

Das Ziel ist häufig nicht die Finanzierung eines bereits laufenden Unternehmens, sondern die Finanzierung der Gründer während Produktentwicklung, Validierung und Businessplanerstellung.

Seed-Phase

Jetzt werden Beteiligungsprogramme wichtiger.

Beispiele sind HTGF, Start-up BW Pre-Seed, Seedfonds Bayern, NSeed, NRW.SeedCap, Brandenburg Kapital, GENIUS Venture Capital, TGFS und regionale Venture-Capital-Fonds.

Markteinführung

Hier kommen Zuschüsse, Beteiligungskapital und Darlehen parallel infrage.

Besonders interessant können Innovationsförderprogramme sein, wenn noch erhebliche technische Entwicklung notwendig ist.

Wachstum

Sobald Umsätze vorhanden sind, öffnen sich wesentlich mehr Möglichkeiten.

Förderbanken können größere Kredite bereitstellen, öffentliche VC-Fonds investieren größere Beträge und private Investoren können mit öffentlichen Co-Investoren kombiniert werden.

Die zehn wichtigsten Regeln bei Fördermitteln

1. Niemals zu früh mit dem Projekt beginnen.

Das ist der häufigste und teuerste Fehler.

Bei vielen Zuschussprogrammen darf vor Antragstellung beziehungsweise Bewilligung kein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt werden.

Schon eine unterschriebene Bestellung kann problematisch sein.

2. Zuschuss und Kredit nicht verwechseln.

Ein Förderkredit muss vollständig zurückgezahlt werden.

Ein Zuschuss grundsätzlich nicht, sofern alle Förderbedingungen erfüllt werden.

3. Beteiligungskapital kostet Unternehmensanteile.

VC ist kein kostenloses Fördergeld.

Der Investor erhält wirtschaftliche Rechte beziehungsweise Gesellschaftsanteile.

4. Förderprogramme lassen sich teilweise kombinieren.

Ein Startup kann beispielsweise ein Stipendium, anschließend einen Zuschuss und später Venture Capital nutzen.

Aber: Eine Doppelförderung derselben Kosten ist regelmäßig ausgeschlossen.

5. De-minimis-Regeln beachten.

Viele Förderungen werden als De-minimis-Beihilfe vergeben.

Unternehmen müssen deshalb dokumentieren, welche entsprechenden Beihilfen sie bereits erhalten haben.

6. Standort entscheidet.

Landesprogramme verlangen normalerweise einen Unternehmenssitz oder zumindest eine relevante Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland.

Ein Startup kann deshalb nicht beliebig das attraktivste Landesprogramm auswählen.

7. Innovationsgrad muss belegbar sein.

„Wir verwenden KI“ reicht für ein Innovationsprogramm normalerweise nicht.

Erklärt werden muss, was technologisch oder geschäftsmodellseitig tatsächlich neu ist und welchen Wettbewerbsvorteil daraus entsteht.

8. Businessplan und Liquiditätsplanung müssen zusammenpassen.

Förderbanken und Investoren prüfen nicht nur die Idee.

Sie wollen wissen, wie lange das Geld reicht, wann Umsätze entstehen und welche Folgefinanzierung benötigt wird.

9. Fördermittel ersetzen nicht automatisch Eigenkapital.

Viele Programme verlangen Eigenmittel, private Co-Investoren oder eine gesicherte Gesamtfinanzierung.

10. Erst Förderstrategie entwickeln – dann Finanzierung abschließen.

Die sinnvollste Reihenfolge lautet häufig:

Geschäftsmodell → Kapitalbedarf → förderfähige Kosten → Förderprogramme → Eigenkapital → Fremdkapital → private Investoren.

Wer zuerst einen Kreditvertrag, Mietvertrag oder großen Lieferauftrag unterschreibt und sich erst danach um Förderung kümmert, kann sich selbst die Förderfähigkeit nehmen.

Ein praktisches Beispiel

Ein dreiköpfiges DeepTech-Team aus einer deutschen Universität sollte nicht unmittelbar versuchen, seinen gesamten Kapitalbedarf über einen Bankkredit zu finanzieren.

In der ersten Phase könnte EXIST zur Finanzierung der Gründer und der Entwicklung dienen.

Nach der Gründung könnte – abhängig vom Bundesland – ein Landesprogramm hinzukommen.

Für die eigentliche Seed-Runde könnten anschließend beispielsweise HTGF, ein Landes-VC-Fonds, Business Angels und private Venture-Capital-Investoren kombiniert werden.

Für Maschinen oder Produktionsanlagen könnte parallel ein Förderdarlehen sinnvoll sein.

Für ein konkretes Forschungs- und Entwicklungsprojekt wiederum könnte ein Innovationszuschuss infrage kommen.

So entsteht ein Finanzierungsmix statt einer einzigen Finanzierungsquelle.

Fazit: Deutschland hat nicht zu wenig Förderprogramme – sondern ein Orientierungsproblem

Für Start-ups existiert in Deutschland eine bemerkenswerte Menge öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten.

Das Spektrum reicht von wenigen Tausend Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts eines einzelnen Gründers über sechsstellige Innovationszuschüsse bis zu Venture-Capital-Investments in Millionenhöhe.

Besonders attraktiv ist Deutschland für technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. EXIST, Landesstipendien, Innovationsförderung, öffentliche Seedfonds und KfW-/Landesförderbanken bilden eine Finanzierungskette, die theoretisch von der ersten Idee bis zum Scale-up reichen kann.

Die entscheidende Herausforderung besteht darin, das richtige Instrument zum richtigen Zeitpunkt einzusetzen.

Ein Gründer braucht in der Pre-Seed-Phase etwas völlig anderes als ein Unternehmen mit fünf Millionen Euro Jahresumsatz.

Deshalb sollte die erste Frage nicht lauten:

„Wo bekomme ich Fördergeld?“

Sondern:

„In welcher Unternehmensphase befinden wir uns, wofür benötigen wir Kapital und welche Finanzierungsart passt zu diesem konkreten Bedarf?“

Erst danach sollte entschieden werden, ob Stipendium, Zuschuss, Förderkredit, Bürgschaft oder Beteiligungskapital das richtige Instrument ist.

Für die wichtigsten Programme hier noch die direkten offiziellen Einstiege, damit du nicht über Drittseiten suchen musst: EXIST-Gründungsstipendium · KfW ERP-Gründerkredit StartGeld · Bundesagentur für Arbeit – Gründungsförderung · Baden-Württemberg – Start-up BW Pre-Seed · Baden-Württemberg – Startfinanzierung 80 · Berlin – GründungsBONUS Plus · Brandenburg – ILB Förderprogramme · Bremen – Starthaus Finanzierung · Hamburg – InnoRampUp · Hessen – WIBank für Gründer und Unternehmen · Mecklenburg-Vorpommern – Gründungsstipendium · Niedersachsen – Startup-Förderübersicht der NBank · Nordrhein-Westfalen – Startup- und Gründungsförderung · Rheinland-Pfalz – ISB Venture Capital · Saarland – Finanzierungsprogramme · Sachsen – Technologiegründungsstipendium · Sachsen-Anhalt – ego.-START · Schleswig-Holstein – Förderprogramme für Existenzgründungen · Thüringen – Thüringer Aufbaubank.

Ein aktuelles Detail zeigt zudem, warum der Förderstatus immer unmittelbar vor Antragstellung noch einmal geprüft werden sollte: Beim ZIM weist die Förderzentrale des Bundes derzeit einen vorübergehenden Antragsstopp aus. foerderzentrale.gov.de Deshalb habe ich ZIM hier nicht als uneingeschränkt aktuell beantragbares Kernprogramm dargestellt.

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