20. July 2026

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Warum immer mehr Start-up-Gründer in die Schweiz gehen – und warum ein Exit dort steuerlich oft attraktiver ist

Warum immer mehr Start-up-Gründer in die Schweiz gehen – und warum ein Exit dort steuerlich oft attraktiver ist

Die Schweiz entwickelt sich seit Jahren zu einem der beliebtesten Standorte für Gründer, Unternehmer und Investoren. Während Deutschland mit Bürokratie, hohen Steuern und komplexen Beteiligungsregeln kämpft, setzt die Schweiz auf ein vergleichsweise unternehmerfreundliches Umfeld. Besonders interessant wird es, wenn ein Start-up erfolgreich verkauft wird – der sogenannte Exit.

Deutschland: Der erfolgreiche Exit kann teuer werden

In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen häufig der Besteuerung. Entscheidend ist dabei unter anderem:

  • ob die Anteile privat oder über eine Gesellschaft gehalten werden,
  • wie hoch die Beteiligung ist,
  • ob es sich um Betriebs- oder Privatvermögen handelt,
  • sowie die konkrete steuerliche Gestaltung.

Je nach Konstellation können erhebliche Steuerbelastungen entstehen. Zwar gibt es Begünstigungen – etwa nach dem Teileinkünfteverfahren oder für Kapitalgesellschaften –, dennoch fließt oft ein erheblicher Teil des Verkaufserlöses an den Fiskus.

Gerade Gründer, die ihr Unternehmen nach einigen Jahren für mehrere Millionen Euro verkaufen, beschäftigen sich deshalb frühzeitig mit internationalen Standorten.

Schweiz: Private Kapitalgewinne sind häufig steuerfrei

Einer der größten Unterschiede liegt im Schweizer Steuerrecht.

Private Kapitalgewinne – also Gewinne aus dem Verkauf von privat gehaltenen Unternehmensanteilen – sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das bedeutet:

Verkauft ein Gründer seine privat gehaltenen Anteile an einem Start-up mit erheblichem Gewinn, fällt häufig keine Einkommenssteuer auf diesen Verkaufsgewinn an.

Das ist einer der wichtigsten Gründe, warum zahlreiche Unternehmer ihren Wohnsitz oder ihre Holding rechtzeitig in die Schweiz verlegen.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht

Die Steuerfreiheit gilt nicht automatisch.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Der Gründer muss tatsächlich in der Schweiz steuerlich ansässig sein.
  • Die Anteile müssen zum Privatvermögen gehören.
  • Es darf keine sogenannte gewerbsmäßige Wertschriftenhandelstätigkeit vorliegen.
  • Der Wegzug muss rechtzeitig und tatsächlich erfolgt sein.

Wer erst kurz vor einem geplanten Unternehmensverkauf in die Schweiz zieht, sollte sich unbedingt steuerlich beraten lassen. Deutschland kennt verschiedene Vorschriften, die einen rein steuerlich motivierten Wegzug unter Umständen berücksichtigen können.

Warum Venture-Capital-Investoren die Schweiz mögen

Nicht nur Gründer profitieren.

Auch Venture-Capital-Fonds schätzen die Schweiz wegen:

  • hoher Rechtssicherheit,
  • stabiler politischer Verhältnisse,
  • attraktiver Unternehmensbesteuerung,
  • international anerkannter Finanzplätze,
  • schneller Behörden,
  • und eines investorenfreundlichen Umfelds.

Standorte wie Zug, Zürich, Genf oder Lausanne haben sich in den vergangenen Jahren zu bedeutenden Innovationszentren entwickelt.

Deutschland verliert Talente

Immer wieder kritisieren Gründer, dass Deutschland zwar hervorragende Universitäten und Ingenieure hervorbringt, erfolgreiche Unternehmer jedoch häufig ins Ausland gehen.

Die Gründe werden regelmäßig genannt:

  • hohe Steuerbelastung,
  • umfangreiche Regulierung,
  • lange Genehmigungsverfahren,
  • komplizierte Mitarbeiterbeteiligungen,
  • hohe Lohnnebenkosten,
  • und eine insgesamt geringere Planungssicherheit.

Gerade bei technologieorientierten Start-ups mit internationalem Wachstumspotenzial fällt die Standortentscheidung deshalb oft zugunsten der Schweiz, Singapurs oder der USA aus.

Fazit

Die Schweiz ist längst mehr als nur ein attraktiver Steuerstandort. Sie bietet Gründern und Investoren ein wirtschaftsfreundliches Umfeld mit hoher Stabilität und Rechtssicherheit.

Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass private Veräußerungsgewinne aus Unternehmensbeteiligungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können. Gerade bei millionenschweren Exits kann dies einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen.

Dennoch gilt: Die steuerlichen Regeln sind komplex und hängen stets vom Einzelfall ab. Wer einen Wegzug oder die Gründung einer Holding im Ausland plant, sollte sich frühzeitig von spezialisierten Steuerberatern in Deutschland und der Schweiz beraten lassen. Nur so lassen sich rechtliche und steuerliche Risiken vermeiden und die Gestaltung rechtssicher umsetzen.

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