Wachstumschancen Gesetz
Am 27. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, nachdem der Bundesrat am 22. März einem Kompromissvorschlag zugestimmt hatte. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, indem es Investitionen und Innovationen fördert sowie das Steuersystem vereinfacht.
Kernpunkte des Gesetzes:
1. Investitions- und Innovationsanreize:
– Einführung einer befristeten degressiven Abschreibung für neue Wohngebäude (5%)
– Wiedereinführung der degressiven AfA für bestimmte Wirtschaftsgüter
– Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG auf 40%
– Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (befristet auf 4 Jahre)
– Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
2. Bürokratieabbau und Steuervereinfachung:
– Verpflichtende elektronische Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen ab 2025
– Anhebung der Schwellenwerte für Buchführungspflichten
Das Gesetz soll eine jährliche Bürokratieentlastung von ca. 1,44 Mrd. Euro bewirken, wovon 1,36 Mrd. Euro auf die E-Rechnung entfallen. Das ursprünglich geplante Entlastungsvolumen wurde von 7 Mrd. auf 3,2 Mrd. Euro reduziert.
Trotz dieser Maßnahmen bleibt Deutschland mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 30% für Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich ein Hochsteuerland. Weitere Schritte zur Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen, wie Reformen im Arbeitsmarkt und in der Energiepolitik, werden als notwendig erachtet, um Deutschlands Position im globalen Wettbewerb zu stärken.