Zukunftsfinanzierungsgesetz: Stärkung des Finanzplatzes Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist Teil der Start-up-Strategie der Bundesregierung und zielt darauf ab, den Finanzplatz Deutschland zu modernisieren und mehr privates Kapital zu mobilisieren.
Hauptziele des Gesetzes:
1. Verbesserung der Bedingungen für Start-ups und KMU:
– Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 auf 2.000 Euro pro Jahr
– Erweiterung der Regelungen zum Aufschub der Besteuerung übertragener Anteile
2. Erleichterung des Kapitalmarktzugangs:
– Senkung der Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge von 1,25 Mio. auf 1 Mio. Euro
– Vereinfachung regulatorischer Anforderungen bei Börsengängen
– Ermöglichung von Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1
3. Modernisierung des Finanzstandorts:
– Einführung elektronischer Aktien
– Verbesserung der Sicherheit bei der Verwahrung von Kryptowerten
– Modernisierung der Finanzmarktaufsicht
4. Förderung von Beteiligungs- und Bausparen:
– Verdopplung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für gemeinsam Veranlagte
Das Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Start-ups und KMU stärken, den Kapitalmarkt ausbauen und die Digitalisierung im Finanzsektor vorantreiben. Es ist als wichtiger Schritt zur Förderung von Innovationen und Wachstum in der deutschen Wirtschaft konzipiert.